Kindeswohl im BaTTV
Kinder und Jugendliche sollen Tischtennis in einem sicheren, respektvollen und wertschätzenden Umfeld erleben können. Ihr Schutz und ihr Wohlergehen haben für den Badischen Tischtennis-Verband einen hohen Stellenwert.
Kindeswohl bedeutet für uns mehr als die Prävention sexualisierter Gewalt. Es geht darum, aufmerksam hinzusehen, persönliche Grenzen zu achten, Kinder und Jugendliche in ihren Rechten zu stärken und sie vor jeder Form von Gewalt, Vernachlässigung, Grenzverletzungen und Übergriffen zu schützen.
01 Kindeswohl im Sport – worum geht es?
Kindeswohl bedeutet, dass Kinder und Jugendliche körperlich, seelisch und geistig geschützt sind und sich gesund entwickeln können. Dazu gehört ein Umfeld, in dem sie respektiert, ernst genommen und in ihren persönlichen Grenzen geschützt werden.
Gefährdungen können unterschiedliche Formen haben. Dazu gehören insbesondere Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt, Grenzverletzungen, Übergriffe und sexualisierte Gewalt.
Unser Ziel ist eine Kultur des Hinschauens: aufmerksam sein, Grenzen respektieren, ansprechbar bleiben und handeln, wenn Unterstützung notwendig ist.
02 Deine Rechte
03 Unsere Schutz- und Verhaltensregeln
Klare und transparente Regeln helfen dabei, Kinder und Jugendliche zu schützen und geben gleichzeitig Trainer*innen, Betreuer*innen und Mitarbeitenden Sicherheit.
04 Für Kinder und Jugendliche
Tischtennis soll dir Spaß machen und ein Ort sein, an dem du dich sicher und respektiert fühlst.
Wenn dir im Training, bei einem Wettkampf, auf einem Lehrgang, bei einer Fahrt oder in einer anderen Situation etwas unangenehm vorkommt, musst du damit nicht allein bleiben.
- Sprich mit einer Person, der du vertraust.
- du darfst deutlich Nein sagen und Grenzen setzen.
- du darfst nachfragen, wenn dir etwas seltsam vorkommt.
- du darfst dir jederzeit Unterstützung holen.
- Wir nehmen dich und dein Anliegen ernst!
05 Für Eltern
Eltern sollen wissen, unter welchen Rahmenbedingungen ihre Kinder an Angeboten des BaTTV teilnehmen und welche Schutzmaßnahmen gelten.
Eine offene Kommunikation ist dabei ein wichtiger Teil des Schutzes. Fragen zu Training, Betreuung, Übernachtungen, Fahrten oder zum Umgang mit Nähe und Distanz sind ausdrücklich erlaubt.
Wenn Ihnen eine Situation fragwürdig erscheint, Ihr Kind von einer unangenehmen Erfahrung berichtet oder Sie einen Verdacht haben, wenden Sie sich bitte an eine Ansprechperson und holen Sie sich gegebenenfalls fachliche Beratung.
06 Für Trainer*innen und Betreuer*innen
Trainer*innen und Betreuer*innen tragen besondere Verantwortung. Vertrauen, Nähe und sportliche Anleitung dürfen niemals dazu führen, dass persönliche Grenzen missachtet oder Abhängigkeiten ausgenutzt werden.
Klare Verhaltensregeln schützen deshalb nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern geben auch den verantwortlichen Erwachsenen Sicherheit im täglichen Umgang.
- Grenzen und Intimsphäre respektieren.
- Das eigene Handeln transparent und nachvollziehbar gestalten.
- Kinder und Jugendliche altersgerecht beteiligen und ernst nehmen.
- Beobachtungen und Unsicherheiten nicht bagatellisieren.
- Im Konflikt- oder Verdachtsfall fachliche Unterstützung hinzuziehen.
07 Kindeswohl im Verein
Ein wirksamer Schutz entsteht nicht durch eine einzelne Maßnahme, sondern durch klare und verlässliche Strukturen im Verein.
Ansprechpersonen benennen
Zuständigkeiten festlegen und für Mitglieder,
Eltern sowie Kinder und Jugendliche sichtbar machen.
Risiken gemeinsam betrachten
Zum Beispiel Trainingssituationen, Umkleiden,
Fahrten, Übernachtungen, digitale Kommunikation
und Einzeltraining.
Verhaltensregeln festlegen
Klare Regeln zu Nähe und Distanz schaffen
Transparenz und Handlungssicherheit.
Verantwortliche sensibilisieren
Trainer*innen, Betreuer*innen und Funktionsträger*innen
regelmäßig informieren und schulen.
Präventionsmaßnahmen abstimmen
Dazu kann – abhängig von Tätigkeit, Intensität und Dauer
des Kontakts – auch die Einsichtnahme in ein erweitertes
Führungszeugnis gehören.
Eltern und junge Menschen informieren
Offen darstellen, welche Maßnahmen der Verein
zum Schutz von Kindern und Jugendlichen umsetzt.
08 Was tun bei einem Verdacht oder Vorfall?
- Ruhe bewahren und die Situation ernst nehmen.
- Zuhören und Informationen aufnehmen, ohne zu drängen oder suggestiv nachzufragen.
- Informationen nicht unnötig weitergeben und den Kreis der Beteiligten zunächst klein halten.
- Eine beschuldigte oder verdächtigte Person nicht unüberlegt mit einem Verdacht konfrontieren.
- Beobachtungen und tatsächliche Aussagen sachlich dokumentieren.
- Fachliche Beratung einholen und das weitere Vorgehen abstimmen.
09 Ansprechpersonen & externe Hilfe
Wenn du Fragen zum Thema Kindeswohl hast, dir etwas aufgefallen ist oder du Unterstützung benötigst, kannst du dich direkt an unsere Ansprechpersonen wenden.
deine Anliegen werden ernst genommen. Gemeinsam kann geklärt werden, welche nächsten Schritte sinnvoll sind und ob zusätzlich eine externe Fachberatungsstelle hinzugezogen werden sollte.
Elke Schüssler
Thomas Mückstein
Silvia Straeten
Auch außerhalb des BaTTV gibt es vertrauliche und fachkundige Beratungsangebote für Betroffene, Angehörige und Personen, die sich Sorgen machen.
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