Sonderförderung durch „Integration durch Sport“ vom 01.08. - 31.12.

Die Sportvereine und -verbände in Baden-Württemberg legen in der derzeitigen Situation ein  großes Engagement für Geflüchtete, u.a. auch aus der Ukraine, an den Tag und setzen für die Zielgruppe viele bedarfsorientierte Unterstützungsangebote um. Im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“

(IdS) ist es nun möglich eine wei-tere zeitlich befristete Sonderförderung (01.08.-31.12.2022) für die Zielgruppe zu beantragen (alle bisherigen Förderbereiche bleiben bestehen), die sich auf folgende Förderbereiche be-zieht:
• Übernahme von Beiträgen für Vereinsmitgliedschaften (Deckelung bei 120 Euro pro Person und Jahr)
• Einmalige Übernahme individueller/persönlicher Sportausrüstung oder Schutzausstattung zur dauerhaften Überlassung an einzelne Personen (De-ckelung bei 250 € pro Person)
• Qualifizierungskosten zum Erwerb einer Übungsleiter:innen bzw. Trai-ner:innen-Lizenz (Breitensport)
Die Zielgruppe sind ausschließlich Geflüchtete, unabhängig von der individuellen Staatsangehörigkeit. Von der Förderung können auch Sportvereine und -verbände profitieren, die bisher noch nicht über IdS gefördert werden.

Bitte beachten:
Eine Bezuschussung ist ausschließlich für Ausgaben, die zwischen dem 01.08. und 31.12.2022 getätigt wurden (laut Kaufbeleg), möglich. Vereinsmitgliedschaften sind anteilig für den Zeitraum vom 01.08.-31.12.2022 förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie hier. Anträge reichen Sie bitte direkt beim LSVBW ein.
Antragsformular
Vereine und Verbände können sich ab sofort bzgl. der entsprechenden Möglichkei-ten und Rahmenbedingungen an folgende Kontaktpersonen wenden:
Badischer Sportbund Freiburg e.V.
Benjamin Sutter
Tel. 0761/15246-29
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Landessportverband Baden-Württemberg e.V.
(für das Verbandsgebiet Badischer Sportbund Nord und Württembergischer Lan-dessportbund)
Sergej Gergert und Ulrike Hauser (telefonische Erreichbarkeit ab 05.09.2022)
Tel. 0711/207049-871 bzw. -870
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